Voraussetzungen für den Pensionsaufenthalt Ihrer Katze / Ihres Katers:
Die Katze bzw. der Kater müssen mit geschlechtsreifem Alter sterilisiert / kastriert sein.
Die Katze / der Kater muss einen aktiven Impfschutz gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche haben. Freigänger müssen gegen Tollwut geimpft sein. Der
Impfausweis muss mitgebracht und während des Aufenthalts hier hinterlegt werden.
ca. 2-3 Tage bevor die Katze / der Kater zu uns in die Katzenpension kommt, muss die Katze / der Kater ein Präparat gegen Flöhe, Zecken und Würmer
erhalten haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt über geeignete und zuverlässige Präparate.
Bestehende Krankheiten, Krankheitssymptome, Allergien oder sonstige körperliche Einschränkungen müssen vorher mitgeteilt werden.